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Roland Reisinger | 4693 Desselbrunn | Fallholz 15 | Tel: +43 664 424 06 42 | hauptzuchtwart@dobermann.at | OG Linz

  1. Mitteilungen des Hauptzuchtwarts

 

ZTP Ergebnisse vom 20.10.2024

Herkunft

Name des Hundes

Geschl.

Hundeführer

HD

vWD

ZTP

Österreich

In dulci Jubilo Athos

Rüde

Magret Adelsberger

A

frei

  3 Monate. zurückgestellt

Österreich

Ari von ser Truen Seele

Rüde

Romana Reisinger

A

frei

  3 Monate. zurückgestellt

Italien

Hiramis Delle Giovani Promesse

Hündin

Nicola Giuseppe Colombo

A

frei

  V1B

Italien

Val Di Vetro Foksamita

Hündin

Giovanni Creatini

A

frei

  V1A

Italien

Val Di Vetro Fedora

Hündin

Michele Boesini

A

frei

  3. Monate. zurückgestellt

 

ZTP Einladung

 

Ablauf ZTP Anmeldung

ZTP Anmeldung

ZTP Bestimmungen

Ergebnisse der ZTP vom 06.10.2023 

 

Herkunft Name des Hundes Geschl. Hundeführer HD vWD ZTP
Italien Blue di Ca´Vigna Rüde Elisabetta Baldan A frei V1B
Österreich Coolio vom Eisernen Willen Rüde Oliver Kuhlkamp A frei Sg1A
Deutschland Beretta vom Zentaurus Hündin Elisabeth Mouratido A frei Sg1A
Österreich Zafira von der Treuen Seele Hündin Romana Reisinger B träger V1A
Deutschland CleoDiva von der Stutenseeresidenz Hündin Juliane Büchel A frei V1A
Deutschland Queen Qarlotta van het Wantij Hündin Sonja Lanfer A frei V1A
Österreich Cuba vom Eisernen Willen Hündin Romana Reisinger B frei V1A

 

Herzlichen Dank an unseren Zuchtrichter

Herr Armin Hoppe für sein faires Richten der Hunde.

Danke auch an Rainer Adelsberger für seinen hervorragenden Einsatz als Schutzdiensthelfer

und für die intensive Vorbereitung der Hunde!

Einen weiteren Dank gilt dem Team des ÖDK Linz, zum einen

für die Benutzung des Abrichteplatzes, zum anderen für die Gastfreundschaft und

für die hervorragende  Bewirtung!

Ein besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden für ihren Einsatz.

Danke für das faire Vorführen der Hunde bei herlichem Wetter!

Vielen Dank der Schriftführung und der Gruppe!

 

 

 

 

Bei der ZTP vom 17.11.2019 in Waidring

folgendes Ergebnis

 

ACHTUNG NEUE HD-AUSWERTUNGSSTELLE!!!!

FÜR EINE SCHNELLE UND REIBUNGSLOSE AUSWERTUNG HABEN WIR UNS ENTSCHLOSSEN

HD-ED-Gutachterin GRSK/FCI

Frau Dr. Silke Viefhues

HD-ED-Zentrale
Bunsenstr. 20
D-59229 Ahlen

ALS HD und ED AUSWERTUNGSSTELLE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN DOBERMANNKLUB ZU BEAUFTRAGEN

NACHSTEHEND STEHT DAS AUSWERTUNGSFORMULAR ALS ELEKTRONISCH AUSFÜLLBAREM PDF-FORMULAR

ZUM DOWNLOAD  BEREIT!

HD Formular.pdf

DER TIERARZT MUSS DAS RÖNTGENBILD ÜBER DAS GRSK PORTAL

UNTER ÖSTERREICHISCHER DOBERMANNKLUB ZU HANDEN

FRAU DR. VIEFHUES HOCHLADEN.

DAS AUSWERTUNGSFORMULAR MUSS MIT

ORIGINAL UNTERSCHRIFTEN AN DIE OBEN GENANNTE

AUSWERTUNGSSTELLE PER POST GESANDT WERDEN!

NACHSTEHEND DIE KOSTENAUFSTLLEUNG ALS DOWNLOAD

KOSTENAUFSTELLUNG HD ODER ED-AUSWERTUNG.pdf

 

 

 

ACHTUNG!!!!

Änderung der Zuchtordnung

ZUR ZUCHT NICHT ZUGELASSENE HUNDE

  1. Hunde, die in keinem von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind.

  2. Nachkommen von zur Zucht nicht zugelassener Hunde, selbst dann, wenn nur ein Zuchtpartner nicht zur Zucht zugelassen war.

  3. Disqualifizierende Fehler, die im Rassestandard der FCI und des IDC verankert sind.

  4. Hunde mit Fehlfarben (blau, isabell und weiß).

  5. Hunde mit Knickruten, auch mit tierärztlichen Attesten. Ausgenommen sind Atteste von Tierärzten die durch den ÖDK bestimmt werden!

 

 

EMBARK DOBERMANN DIVERSITY PROJECT

EMPFEHLUNG FÜR DIE ZUCHT

Über 160 verschiedene Gen - Tests darunter vWD, Dilute, PDK 4 und vieles mehr.

Außerdem wird der tatsächliche genetische Inzuchtkoeffizient (COI) berechnet

 

Deutscher Kontakt:

Claudia Buhl

Hilgenholter Straße 5

D-26345 Bockhorn

+49 44534836755

balthazar@buhlclan.eu

bei ihr könnt ihr den Test zum Vorzugspreis von €130.- erhalten.

 

www.dobermandiversityproject.org

 

 

 

Änderung des Tierschutzgesetzes - Verschärfte Regeln für das Kupieren von Hunden

Die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetzes stellt neue Regeln für das Kupieren von Hunden auf und stellt damit eine erfreuliche Verbesserung im Sinne des Tierschutzes dar.

Das Kupieren von Schwanz und Ohren bei Hunden war bereits bisher durch das Tierschutzgesetz verboten, ebenso war das Ausstellen von Hunden, die kupiert wurden, in Österreich nicht mehr zulässig. Diese wichtigen Tierschutzbestimmungen erfuhren nunmehr eine nicht unwesentliche Verschärfung durch eine Novelle des Tierschutzgesetzes.

Der § 7 Absatz 5 dieses Gesetzes sieht vor: „Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.“

Damit stellt der Gesetzgeber eindeutig fest, dass bereits der Erwerb, also das Kaufen eines kupierten Hundes unter Strafe steht. Davon nicht betroffen ist eine spätere Vermittlung von ausgesetzten, zurückgelassenen und entlaufenen Tieren, die in einem inländischen Tierheim untergebracht sind. Ebenso sind Erbschaften ausgenommen.

Der Import von kupierten Hunden nach Österreich, auch aus anderen EU – Mitgliedstaaten sind seither ebenfalls verboten. Das Verbringen von Hunden ins Ausland, um sie dort kupieren zu lassen, war bereits bisher nicht gestattet.

Eine Übertretung dieser Vorschriften ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 € im Wiederholungsfall bis zum Doppelten dieses Betrages zu ahnden.

 

 

WISSENSWERTES RUND UM ZUCHT UND EINZELEINTRAGUNGEN

Deckmeldungen:

  • Vor der geplanten Belegung ist rechtzeitig Meldung an den HZW zu machen (rechtzeitig = mindestens 4 Wochen vorher, spätestens 1. Tag der Läufigkeit).

  • Für die Deckmeldungen sind nur die aktuellen Formulare des ÖKV zu verwenden.

  • Bitte Ahnentafelkopien und alle sonstigen Nachweise wenn möglich per Mail oder Post an den HZW übermitteln.

  • Nach erfolgter Belegung ist die komplett ausgefüllte Deckmeldung innerhalb von 10 Tagen an den HZW zu senden.

 Wurfmeldungen:

  • Die komplett ausgefüllte Wurfmeldung ist innerhalb von 10 Tagen nach Geburt der Welpen dem HZW zu übermitteln.

  • Nach Einlangen der Wurfmeldung werden die jeweils anfallenden Gebühren vorgeschrieben und sollten im Interesse des Züchters schnellstmöglich zur Einzahlung gebracht werden. Bestätigung der Einzahlung bitte gleich faxen oder mailen, die jeweiligen Zuchtbuchnummern werden vom HZW mitgeteilt.

  • Alle Schauergebnisse, Titel, Prüfungsergebnisse, ZTP, Gesundheitsuntersuchungen, etc. sind durch Kopien der jeweiligen Zertifikate zu belegen, andernfalls können keine Eintragung in der Ahnentafel vorgenommen werden kann.

  • Der Wurfmeldung ist weiters noch beizulegen : Original – Ahnentafel der Mutterhündin, grüne Zwingerkarte, Kopie der Ahnentafel des Rüden sonstige Beilagen nach Rücksprache mit dem Hauptzuchtwart !

 Wurfabnahmen:

  • Die neuen Wurfabnahme – Protokolle werden bereits vorausgefüllt den jeweiligen Regionalzuchtwarten rechtzeitig vom HZW übermittelt.

  • Besondere Wünsche hinsichtlich der Person des Wurfabnehmenden Zuchtwartes werden nach Möglichkeit berücksichtigt, insbesondere ist dabei auf vertretbare Anreisewege Rücksicht zu nehmen und bedarf auf jeden Fall der Rücksprache mit dem HZW.

  Sonstiges:

Bei Unklarheiten bitte gleich Kontakt mit dem HZW aufnehmen ! Vieles kann in einem netten persönlichen Gespräch gleich geklärt werden.

Auch ich als HZW werde mich nicht scheuen, Sie, liebe Züchter, ab und an zu kontaktieren, sollte mir irgendetwas nicht ganz klar sein. Fühlen Sie sich bitte dadurch nicht belästigt oder übermäßig kontrolliert, ich möchte für Sie die Wurfeintragungen korrekt abwickeln !

WICHTIG BEI EINZELEINTRAGUNGEN !!

·        Original – Ahnentafel des einzutragenden Hundes einsenden !

·        Auf das Vorhandensein des Export – Pedigree achten!

·       Sollte der Besitzer des Hundes nicht Mitglied einer ÖDK – Ortsgruppe sein, kommt ein erhöhter Gebührensatz zur Anwendung !

·     Bei Ahnentafeln, welche nicht von einem FCI – anerkannten Dachverband ausgestellt sind, oder bei Hunden ohne Abstammungsnachweis, erfolgt unbeschadet weiterer, im Einzelnen festgelegten Eintragungsvoraussetzungen, ausnahmslos eine Eintragung ins Register des ÖHZB. In solchen Fällen bitte weitere Vorgangsweise mit dem HZW absprechen !

 

 

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